Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung

Die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung sind an das Einkommen von Erwerbstätigen und an die Berufsgruppe gebunden. Nachfolgend werden die Bedingungen zur Versicherung in einer privaten Krankenkasse aufgeführt.

Privat versichert bei Selbstständigkeit

Bei Selbständigen und Freiberuflern erfolgt die Versicherungspflicht einkommensunabhängig und zum Teil freiwillig. Mit Ausnahme von bestimmten Berufsgruppen wie z.B. Künstler, Gärtner und Landwirte unterliegen Selbstständige zunächst nicht der Versicherungspflicht wie bei Arbeitnehmern und Angestellten. Da Selbstständige und Freiberufler jedoch auf die Sicherheit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verzichten müssen, ist der Versicherungsschutz durch eine private Krankenversicherung individuell den jeweiligen Bedürfnissen des Versicherten anzupassen, um auch in längeren Krankheitsphasen die
finanzielle Existenz und die medizinische Versorgung sicherstellen zu können.

Die private Krankenversicherung für Studenten, Ärzte und Beamte

Neben den Selbstständigen und Freiberuflern bleibt es auch Studenten, Ärzten und Beamtenfrei, sich in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung zu versichern.Für diese Berufsgruppen gibt es derzeit besonders attraktive Tarife, weshalb sich hier die Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung als vorteilhaft erweisen kann.

Die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte

In der Bundesrepublik Deutschland gilt für Arbeitnehmer und Angestellte die gesetzliche Versicherungspflicht. Der Übertritt in die private Krankenversicherung ist abhängig von der Bruttojahresverdienstgrenze des Versicherten. Mit Stand zum Juni 2011 gilt eine
Verdienstgrenze von 49.500 Euro als Vorraussetzung für die private Krankenversicherung. Durch die vorgeschriebenen Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen lassen sich nur bedingt persönliche Faktoren für die Versicherten berücksichtigen. (Mehr über die Nachteile von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenkasse hier)

Für die Familienangehörigen von Arbeitnehmer und Angestellten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Kinder gelten als beitragsfrei mitversichert, wenn die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Aktueller Videoclip
Rund um die Krankenversicherung
Diese Webseite beinhaltet ausführliche Inhalte zu individuellen Sachverhalten im Bereich der Krankenversicherung.

Wenn beim Studium der Fachartikel dennoch Fragen entstanden sind oder Ihnen Anregungen, Kritik und Vorschläge auf den Lippen liegen, steht der Kontaktaufnahme zum Seitenbetreiber nichts im Wege:

[ Kontakt aufnehmen ]