Elemente der Krankenzusatzversicherung

Kosten sparen mit ZusatzversicherungenGesetzlich Versicherte haben keinen Anspruch auf eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Auch auf eine Chef- oder Spezialarztbehandlung besteht kein Anspruch. Mit der Krankenzusatzversicherung, besteht die Möglichkeit, sich von einem Arzt der Wahl zu operieren lassen. Zudem kann die Zusatzversicherung die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer beinhalten.

Zahnersatz Leistungen:

Bei dieser Art von Krankenzusatzversicherung gibt es erhebliche Schwankungen bei den Leistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, abhängig von den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen zwischen 50% und 65% der Kosten. Eingeschlossen sind hierbei allerdings nicht Sonderleistungen wie z.B. Gold oder Keramikfüllungen. Die Zahnzusatzversicherung schließt hier die Lücke und erstattet zum Teil weitere Prozente der Kosten. Auch hierbei gibt es verschiedene Modelle, die zwischen 75% und 100% der Zahnbehandlungskosten übernehmen.

Sehhilfen:

Hier werden die Kosten abgedeckt, die bei Notwendigkeit einer Sehhilfe entstehen. Das kann z.B. eine Brille, Kontaktlinsen oder andere optische Sehhilfen sein. Die Kosten werden anteillig oder bis zu einer Maximalleistung übernommen.

Heilpraktikerbehandlungen:

Als gesetzlich Krankenversicherter besteht oft nicht die Möglichkeit, sich die Kosten für den Besuch eines Heilpraktikers erstatten zu lassen. Durch eine entsprechende Krankenzusatzversicherung werden auch diese Leistungen übernommen.

Medizinsche Hilfsmittel:

Krankenzusatzversicherungen übernehmen auch die Kosten für Hilfsmittel wie Bandagen, Gehhilfen, Einlagen usw. absetzen.

Kurleistungen:

Die Krankenzusatzversicherung übernimmt in den meisten Fällen auch die Kosten, die bei einer Kur entstehen. Entweder teilweise oder auch komplett. Auch Massagen und Bäder können von der Krankenzusatzversicherung abgedeckt werden.

Auslandsreisekrankenversicherung:

Um sich auf auf Reisen medizinisch abzusichern, gibt es die Auslandsreisekrankenversicherung, die z.B für notwendige Rücktransporte aufkommt.

Krankenhaus Eigenbeteiligung:

Bei einem Krankenhausbesuch fällt für gesetzlich Krankenversicherte eine Eigenbeteiligung von 10 Euro für die ersten 28 Kalendertag an. Diese Kosten können ebenfalls von der Krankenzusatzversicherung übernommen werden,

Krankentagegeld:

Das Krankentagegeld wird ab dem 43. Tag in der vereinbarten Höhe ausgezahlt. Die Krankentagegeldversicherung zahlt das Krankentagegeld unabhängig davon, ob die Behandlung zu Hause oder im Krankenhaus erfolgt. Als Versicherungsfall gilt die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Hintergrund ist, dass in den meisten Fällen mit dem 43. Tag die Lohnfortzahlung in voller Lohnhöhe nicht mehr gegeben ist das sogenannte Ende der Karenzzeit.
Die Zusatzversicherung sichert ab, dass keine Einkommensverluste bei langer Krankheit hingenommen werden müssen.

Bild: Harry Hautumm / Pixelio

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