Arbeitnehmer in der gesetzlichen KV – welche Probleme ergeben sich für den Arbeitgeber?
Nicht nur für Arbeitnehmer stellt sich die Frage nach der geeigneten Form der Krankenversicherung, auch für Arbeitgeber ist dies von großer Bedeutung. Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland das Verfahren zur vorgezogenen Beitragsfällig der Leistungen zur Sozialversicherung. Mittlerweile ist die Umsetzung dieser Regelung in vielen Unternehmen einfacher geworden und hat sich etabliert- jedoch weißt dieses System für die Abrechung unzähliger KMU`s und Einzelunternehmungen immer wieder seine Tücken auf.
Aufwand für den Arbeitgeber
Trotz ständiger Aktualisierung der bestehenden Lohnbuchhaltungs-Software-Systemen stellt die vorgezogene Beitragsfälligkeit viele Unternehmen immer noch vor unnötigem Aufwand. Für den Arbeitnehmer haben sich aus dieser Regelung keine Veränderungen ergeben, jedoch lassen sich aus Unternehmersicht einige Probleme feststellen.
Fehlende Transparenz der Personalkosten
Je nach Verwendung der Lohnbuchhaltungs-Software-Systemen führt das Verfahren zur vorgezogenen Beitragsfälligkeit der Leistungen zur Sozialversicherung immer noch zu diversen Fehlerquellen. Zum einen lassen sich die tatsächlichen Personalkosten im Bereich der Sozialversicherung, durch die permanente Verrechnung nur schwer in transparenter Weise dokumentieren und zum anderen stellt die vorgenommene (selbst die automatisierte) Schätzung viele Arbeitgeber vor weiteren buchhalterischen Fragen. Gerade in Betrieben in denen die Bezahlung nach Stundenlohn durch geringfügig Beschäftigte erfolgt vermag die Schätzung selten die Realität wiedergeben. Der Aufwand liegt bei Seiten des Arbeitgebers ohne Begünstigungen zu erfahren. Die einzelne Handhabe der Regelung obliegt der Personalverwaltung, jedoch ist es unstreitig das die Vorteile des Verfahrens zur vorgezogenen Beitragsfälligkeit einzig bei den gesetzlichen Krankenkassen liegen.